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14.08.2009

Transportscheingesetz seit 19. Juli 2009 in Kraft


Rundschreiben des Landesverbandes der Handwerker Südtirol (LVH)

Transportschein

Der Transportschein wurde eingeführt, um die gemeinsame Verantwortung von Auftraggeber, Verlader, Wareneigentümer und Transporteur zu unterstreichen und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung leichter zu ahnden.

Der Transportschein ist am 19 Juli 2009 in kraft getreten.

Augestellt werden muss der Transportschein vom Auftraggeber oder einem von ihm ernannten Bevollmächtigten.

Der Transporteur ist verpflichtet den Transportschein mit zuführen oder eine Kopie des Transportvertrages.

Strafen: sollte bei einer Kontrolle kein Transportschein oder ein äquivalentes Dokument vorhanden sein, wird das Fahrzeug an der Weiterfahrt gehindert, bis die benötigten Dokumente nachgereicht werden. Die Strafe für nicht, falsch oder unvollständig ausgefüllte Transportscheine beträgt von 600 bis 1800 Euro. Die Strafe die vom Transporteur zu bezahlen ist beträgt von 40 bis 120 Euro.
Die Sanktionen betreffen nationale und internationale Transporte auch wenn sie von ausländischen Transporteuren abgewickelt werden. Auch sie müssen den Transportschein oder die entsprechenden gleichwertigen Dokumente mitführen.

Verpflichtende Daten des Transportscheins
- der Frächter; das Unternehmen, das den Transport physisch durchführt
- der Auftraggeber; das Unternehmen, das den Vertrag mit dem Transporteur abschließt
- der Verlader; das Unternehmen, das die Verladung der Ware inne hat
- der Eigentümer der Ware (falls vorhanden)
- die transportierte Ware (Art der Ware, Menge und Gewicht)
- die Orte der Be- und Entladung

Ausgenommen: Stückguttransporte, die mit einem einzigen Fahrzeug durchgeführt werden mit einem Gewicht unter 50 Zentner und von verschiedenen Auftraggebern kommissioniert, brauchen keinen Transportschein ausfüllen, sofern sie von Dokumenten begleitet werden, die die Transportart und die oben beschriebenen Eigenschaften bestätigen.

Gleichwertige Dokumente: Als gleichwertige Dokumente zum Transportschein gelten:
• der internationale Frachtbrief CMR;
• die Zolldokumente;
• die Dokumente für Küstenschifffahrt, gemäß M.D. 3. April 2009;
• Begleitdokumente für Produkte die der Akzise, gemäß G.D. Nr. 504/1995, unterworfen sind;
• Das Transportdokument gemäß D.P.R. Nr. 472/1996;
• Jedes weitere Dokument das gemäß vorschriftsmäßigen EU-Richtlinie, Abkommen, oder internationale Konventionen oder andere nationale Richtlinien, den Transport der Ware begleiten muss;

Link zum Gesetzestext und zum  Muster des Transportscheines



Auftraggeber benötigen für die korrekte Ausfüllung des Transportscheines folgende Günther-Firmendaten:

Autotransporte Günther GmbH
Vahrner-See-Weg 11
I-39040 Vahrn (BZ)
Tel. +39 0472 975 151
Fax +39 0472 975 152
E-Mail: office@transport-guenther.com


Geschäftsleitung: Helmut und Gernot Günther

Eingetragen im Register der Handelskammer Bozen:
Nr./C.C.I.A.A. BZ 165330

Eingetragen im Berufsverzeichnis unter folgender Nr.:
BZ 2152996/X

USt-IdNr. (UID-Nr., MwSt.-Nr., Part.IVA)
IT 02247990217

Die Steuernummer entspricht der Mehrwertsteuernummer.

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Telefon 0039 0472 975 151   |   Fax 0039 0472 975 152
   |   Mwst.Nr. 02247990217
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